Verhaltenskodex
Verhaltenskodex für Lieferanten und Dienstleister
alpha büro-organisation GmbH wurde im Jahr 1984 in Herzogenrath gegründet. Nach erfolgreichem Wachstum wird im Jahr 1990 das Firmengebäude in Alsdorf errichtet. Im Jahr 1992 wird die alpha Druck GmbH an Time/Warner verkauft und der Umzug in unser heutiges Bürogebäude in Baesweiler erfolgt einige Jahre später.
Regionale Nähe, fundiertes Fachwissen und vertrauensvolle Beziehungen – das macht alpha aus. Wir sind davon überzeugt, dass die Talente, die Vielfalt und das Engagement unserer Mitarbeitenden die treibende Kraft hinter dem besten Kundenerlebnis und dem besten Service für unsere Kunden sind. Deshalb sind wir als verantwortungsbewusstes Unternehmen und als Arbeitgeber bestrebt, unseren Mitarbeitenden, unabhängig von ihrem Aufgabenbereich, die bestmögliche Arbeitsumgebung zu bieten.
Dank des permanenten Strebens nach einem herausragenden Kundenerlebnis, bietet alpha stets flexibel die jeweils passenden Services und Lösungen für ihre Kunden in einer sich ständig verändernden Arbeitswelt. Unsere regionale Kundennähe ist der Garant, um spezifischen Marktgegebenheiten und -bedürfnissen gerecht zu werden.
Der respektvolle Umgang mit unseren Mitmenschen und dem Planeten ist für uns eine wesentliche Voraussetzung, um auch in der Zukunft erfolgreich am Markt zu agieren. Deshalb haben wir nachfolgenden Verhaltenskodex aufgestellt, der uns bei unseren geschäftlichen Handlungen leiten soll.
Verhaltenskodex
Die alpha büro-organisation GmbH ist auf eine nachhaltige Beschaffung bedacht und hat Regeln und Praktiken für ihren Geschäftsbetrieb festgelegt, die Umwelt-, Ethik-, und Sicherheitsaspekte berücksichtigen. Die alpha büro-organisation GmbH möchte Beziehungen insbesondere zu ihren Lieferanten und Dienstleistern (nachfolgend Partnerunternehmen) aufbauen, die auf Respekt, Vertrauen und Ausgewogenheit in den Handelsbeziehungen beruhen. alpha büro-organisation GmbH erwartet von ihrem Partnerunternehmen, dass sie und ihre Mitarbeitenden die nachfolgenden Verpflichtungen des Verhaltenskodex sowie die Anforderungen des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) einhalten und ihrerseits dafür sorgen, dass ihre Partnerunternehmen in der Lieferkette die aufgeführten Vorgaben umsetzen.
1. Die Menschenrechte
Die Partnerunternehmen verpflichten sich, die international anerkannten Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Gesundheit und Sicherheit der Menschen zu respektieren.
2. Die Arbeitnehmerrechte
Die Partnerunternehmen verpflichten sich, die Rechte der Arbeitnehmer zu respektieren, das gesetzliche Mindestalter einzuhalten, keine Zwangsarbeit oder irgendeine Form von Zwang oder Nötigung anzuwenden und gegen Kinderarbeit und jede Form von Diskriminierung im Rahmen des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten vorzugehen. Die Partnerunternehmen verpflichten sich, die für Löhne und Arbeitszeiten geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten und die Freiheit der Gewerkschaften zu respektieren. Die Partnerunternehmen verpflichten sich, den Arbeitnehmern ein Arbeitsumfeld zu bieten, das den geltenden Gesundheits- und Sicherheitsnormen entspricht. Die Partnerunternehmen verpflichten sich, weder direkt noch über einen Vermittler illegale Arbeitskräfte einzusetzen und die gegenüber den Sozialbehörden, der Steuerverwaltung und der Arbeitsaufsichtsbehörde abzugebenden Erklärungen gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmen. Die Partnerunternehmen verpflichten sich insbesondere, alle Maßnahmen zur Bekämpfung des Betrugs bei der Entsendung von Arbeitnehmern und zur Bekämpfung von Schwarzarbeit zu ergreifen.
3. Datenschutz
Die Partnerunternehmen verpflichten sich, die Datenschutzgesetze einzuhalten und insbesondere alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der von alpha büro-organisation GmbH übermittelten Informationen zu gewährleisten.
4. Bekämpfung der Korruption
Die Partnerunternehmen verpflichten sich, über wirksame interne Verfahren zu verfügen, um sicherzustellen, dass ihre Tätigkeiten im Einklang mit den Gesetzen und Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung stehen.
5. Umweltschutz
Die Partnerunternehmen verpflichten sich, die für den Schutz der Umwelt relevanten und geltendenGesetze einzuhalten. Die Partnerunternehmen sind bestrebt, die natürlichen Ressourcen zu schützenund umweltfreundliche Lösungen zu finden. Die Partnerunternehmen sind bestrebt, den Übergang in eineWirtschaftsordnung mit geringerem Kohlendioxidausstoß zu unterstützen.
